Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH, Sachsenheim-Häfnerhaslach

Allgemeines Lieferungen,

Leistungen und Angebote der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH erfolgen ausschliesslich aufgrund der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichungen bedürfen ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen.


Vertragsabschluss und Lieferumfang

Angebote sind stets freibleibend. Alle zu dem Angebot gehörenden Angaben sind nur annähernd maßgebend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindliche bezeichnet werden. Mündliche Bestellungen, welche die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH schriftlich bestätigt, gelten auch von einem Nichtkaufmann zumindest dann als akzeptiert, wenn er eine Zahlung/Anzahlung geleistet hat. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH maßgeblich. Insbesondere bedürfen Zusicherungen von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen der schriftlichen Bestätigung der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH. Konstruktions- und Formabänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und Änderungen für den Kunden zumutbar sind.


Zahlungs- und Lieferbedingungen

 Die Preise gelten ab Lager der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH oder bei Versendungen vom Herstellerwerk ab Werk, ausschliessliche Verpackung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH auch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat. Teillieferungen sind zulässig.

Lieferverzug

Lieferfristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH dies in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die ausserhalb der Einflussmöglichkeit der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH liegen, wie Streik und Aussprerrung, Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlichen Vormaterials, gleich ob diese Hindernisse bei der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH oder deren Zulieferanten eintreten. Kommt die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH mit der Lieferung in Verzug, so hat der Käufer eine Karenzzeit von 8 Wochen einzuräumen. Hat die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH bis zum Ablauf dieser Karenzzeit nicht geliefert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche wegen Verzuges, insbesondere auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.


Eigentumsvorbehalt
 
Ist der Käufer Selbstgebraucher der gelieferten Maschinen, Geräte, Vorrichtungen oder Anlagen, dann behält sich die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes vor. Ist der Käufer landwirtschaftlicher Pächter, so verpflichtet er sich ausserdem, im Falle des Bestehens oder Abschlusses eines Kreditvertrages unter Inventarpfändung, die Eigentumsrechte der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH an die noch nicht vollständig bezahlten Waren bei dem betreffenden Pächter/Kreditinstitut zu sichern. Ist der Käufer gewerbsmässiger Wiederverkäufer, so bleibt die gelieferte Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtig, die Ware in ordnungsgemässen Geschäftsgang weiter zu verkaufen unter der Voraussetzung, dass er bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nebst Zinsen und Kosten, die aus dem Weiterverkauf an Dritte erworbenen Forderungen und Rechte in Höhe der Rechnungsbeträge der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH bereits jetzt an diese abtritt. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Firma Holzhäuer, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt. Die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.


Mängelrügen und Haftung für Mängel

Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen oder Übernahme auf Art, Menge, Beschaffenheit und zugesicherten Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich, spätestens binnen 1 Monat, durch schriftliche Anzeige an die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH zu rügen. Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach der Wahl von der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift des Kaufpreises oder des Minderwertes. Ansprüche auf Schadenersatz sind ausgeschlossen, soweit die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für Schadenersatzansprüche wegen einer etwaigen Verletzung der Nachbesserungspflicht. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder rückgängigmachung des Vertrages verlangen.


Gewährleistung

Die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH leistet für Sachmängel ein Jahr Gewähr; für Werkzeugteile nur 6 Monate. Wir übernehmen insbesondere keineGewähr für: - ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung - fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte - durch den Besteller oder Dritte unsachgemäss ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten - ungeeignete Betriebsmittel - natürliche Abnutzung - fehlerhafte oder nachlässige Behandlung - chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, soweit sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind


Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH richtet sich ausschliesslich nach den in den vorstehenden Abschnitten getroffenen Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung, insbesondere Produkthaftung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


Zahlungsverzug

Die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH ist berechtigt für jede Mahnung nach Verzugseintritt eine Aufwandsentschädigung von mindestens 10 Euro sowie einen Verzugszins von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz geltend zu machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Käufer vorbehalten. Ebenso kann die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau ihren Verzugsschaden konkret berechnen.


Aufrechnung

Gegen die Ansprüche der Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Tital vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. Gerichtsstand Ist der Käufer Vollkaufmann, wird als


Gerichtsstand
 
Vaihingen/Enz vereinbart. Die Firma Holzhäuer Hydraulik & Maschinenbau GmbH kann auch am Wohn-/Geschäftsstiz des Käufers klagen. Auf sämtliche Rechtsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden.